Anfragen/ Anträge 2019 bis 2024

Nach der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg entscheidet der Bürgermeister über die Punkte, die in der Sitzung des Gemeinderats behandelt werden.
Aber auch Gemeinderätinnen und Gemeinderäte als Fraktion oder ein Sechstel des Gemeinderats können die Aufnahme von Themen beantragen. Der Bürgermeister muss diese dann spätestens in der übernächsten Sitzung auf die Tagesordnung setzen.
Anfragen an den Bürgermeister können von jeder Gemeinderätin und Gemeinderat schriftlich, elektronisch oder in einer Sitzung mündlich gestellt werden. Anfragen sind in der Regel innerhalb von 4 Wochen zu beantworten.

Hier sind die schriftlichen Anträge und Anfragen in der letzten Wahlperiode von 2019 bis 2024 aufgeführt. Details können Sie bei uns nachfragen.